Futtermittelrecht

Die Herstellung, die Verwendung und der Verkehr mit Futtermitteln werden in verschiedenen Rechtsbereichen geregelt. Dies sind unter anderem:

  1. im europäischen Recht:
    • Die Lebensmittel-Basis-Verordnung, basierend auf dem „Weißbuch zur Lebensmittel-Sicherheit“
    • Eine Verordnung über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts,
    • Die Futtermittel-Hygiene-Verordnung sowie die
    • Zusatzstoff-Verordnung
  2. im nationalen Recht:
    • Das Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetzbuch
    • Die Futtermittel-Verordnung
    • Die Futtermittel-Probenahme- und Analysenverordnung.

In den letzten Jahren wird in zunehmendem Maße angestrebt, die Rechtsbereiche für Futtermittel und Lebensmittel immer mehr anzugleichen. Weitere Hinweise sowie Quellen zu den genannten Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unter www.bmelv.de sowie des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter www.bvl.bund.de.

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